Es wird den Geehrten Gläubigern hiermit mitgeteilt, dass in den Konkursverfahren,
die von der Fa. CRAC-ORG Zrt abgewickelt werden, die Registrierungsgebühr, die in
§12, Absatz (1) des Gesetzes Nr. XLIX vom Jahr 1991 (Cstv. = Konkursgesetz) festgesetzt
ist, - unter Angabe des Namens des unter Konkursverfahren stehenden Schuldners –
auf das nachstehende Bankkonto des Vermögensverwalters CRAC-ORG Zrt zu überweisen
ist: